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Auszug aus der Satzung des Vereins Suedpool e.V. § 2 Zweck und Aufgaben des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die Errichtung eines Hilfe-Netzwerks für in Not geratene Menschen. Damit sind Menschen gemeint, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes (z.B. infolge einer Krebserkrankung) auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder bei denen die Voraussetzungen des § 53 Nr.2 AO vorliegen. Es wird Menschen in Notsituationen bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen und sie werden bei der Wiedergewinnung der Fähigkeit zu einer eigenen selbstbestimmten Lebensführung mit Rat und Tat unterstützt. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: 1. Dem Aufbau eines humanitären Hilfe-Fonds, welcher in Not geratenen Menschen sachgebundene, informative oder geldwerte Zuwendungen, um akute Not zu lindernde Soforthilfe, gewährt.Dabei kann es sich um Einmalhilfe oder begrenzte Dauerhilfe handeln. Eine Rückzahlung/Rückgabe der erhaltenen Hilfe kann, muss aber nicht erfolgen. Der Fond finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sach- oder Geldzuwendungen , Verkaufserlösen von Basaren etc, und wenn möglich durch staatliche oder andere Zuschüsse. Der Fond kann nur in der Höhe der real vorhandenen Mittel helfen. 2. Aufbau, Förderung und Unterhalt von Kommunikationsstrukturen in Form von persönlichen Zusammenkünften, direkte und konkrete Hilfsaktionen, Mailinglisten, Chatforen, Diskussionsforen, E-Mai-Kontaktlisten, sowie einer kostenfrei nutzbaren Internet-Plattform. 3. Sowie der Mitgliederbestand und/oder die finanziellen Mittel ausreichen, wird die Einrichtung eines Vereinsheims als Begegnungsstätte angestrebt, mit dem Ziel aktive und beratende Hilfe anzubieten. Diese stellt sich dar durch kostenfreie, oder wenn möglich durch einen kostenmindernden Obolus beglichene, Kinderbetreuung, Hausaufgabenhilfe, Begabungsförderung, Bereitstellung einer warmen Mahlzeit für offensichtlich bedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Reintegration von sozial ausgegrenzten Menschen und dergleichen. Alle Aktivitäten des Vereins sollen helfen die gesundheitliche, soziale und psychosoziale Situation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nachhaltig zu verbessern. Diese Leistungen werden erbracht durch ehrenamtliche Mitarbeit von fachlich dafür geeigneten Mitgliedern. 4. Zusammenarbeit und Koordination mit anderen Gruppen und Initiativen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung 5. Der Verein stellt seine Arbeit der Öffentlichkeit zur Vertretung der ideellen Belange seiner Mitglieder dar, mittels Durchführung von Veranstaltungen für Mitglieder und interessierte Nichtmitglieder und durch Eigendarstellung in den Medien sowie im Internet. § 3 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige bzw mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. 4. Die Mitglieder erhalten keine geldwerten Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Nachgewiesene Aufwendungen, die im Interesse und Auftrag des Vereins getätigt wurden, können im Rahmen der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel ersetzt werden. 5. Niemand darf aus dem Vereinsvermögen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden. |